Gastbeitrag von Christopher Eichler
Eine Tierseuche, die in Deutschland lange als weitgehend bekämpft galt, ist in den vergangenen Jahren im Wartburgkreis erneut aufgetreten: In zwei rinderhaltenden Beständen wurde Rindertuberkulose nachgewiesen.
Dabei handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung, die unter anderem mit Abmagerung und Lungenschäden einhergeht. Die Tuberkulose ist auf den Menschen übertragbar (Zoonose) und in Nutztierbeständen bekämpfungspflichtig.
Im Wartburgkreis wurden in den betroffenen Beständen entsprechende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet, die weiterhin andauern. Ergänzend wurde im Jahr 2025 ein sogenanntes Wildtier-Monitoring durchgeführt.
In diesem Rahmen waren Jäger verpflichtet, erlegtes Wild aus der Umgebung der betroffenen Betriebe auf Tuberkulose untersuchen zu lassen.
Die Ergebnisse liegen inzwischen vor: Von mehr als 750 untersuchten Wildtieren – darunter Rehe, Waschbären und Wildschweine – wurde bei 13 Tieren der Tuberkulose-Erreger nachgewiesen.
Wildtiere im Landkreis Schmalkalden-Meiningen müssen untersucht werden
Diese Befunde sind kein Anlass zu besonderer Sorge, erfordern jedoch erhöhte Wachsamkeit. Sie zeigen, dass der Erreger auch in der Wildtierpopulation vorhanden ist.
Vor diesem Hintergrund wurde das Wildtier-Monitoring per Erlass des Landes Thüringen auf den Landkreis Schmalkalden-Meiningen ausgeweitet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung wurde veröffentlicht.
Für Jagdausübungsberechtigte ergeben sich daraus folgende Verpflichtungen: Jäger im gesamten Landkreis sind verpflichtet, alle erlegten oder verendeten Stücke von Raubwild (Fuchs, Dachs, Marderhund, Waschbär) zur Untersuchung vorzulegen.
Jäger in Gebieten nahe des Wartburgkreises müssen erlegte Stücke ebenfalls zur Untersuchung vorlegen, wenn sogenannte „bedenkliche Merkmale“ festgestellt werden.
Dazu zählen insbesondere Abszesse in Lunge und Lymphknoten. Die genaue Gebietskulisse sowie die Definition der Merkmale sind in der Allgemeinverfügung geregelt.
Veterinäramt unterstreicht Wichtigkeit des Monitorings
Die entnommenen Stücke werden durch den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung entgegengenommen und an das Landeslabor weitergeleitet. Eine Entschädigungsregelung ist vorgesehen.
„Die angeordneten Maßnahmen sind notwendig, um einen genauen Überblick über die Lage zu erhalten“, erläutert Amtstierarzt und Fachdienstleiter Dr. David Sporn. „Nur auf Grundlage einer belastbaren Datenlage können wir Nutztierhalter gezielt auf mögliche Risiken hinweisen und so Tierbestände wirksam schützen.“
Der Fachdienst weist zudem darauf hin, dass bereits mehrere Schulungsveranstaltungen für Jäger durchgeführt wurden und weitere folgen werden. Dabei werden gezielt die relevanten Erkennungsmerkmale vermittelt.
„Alle Jäger wissen, worauf zu achten ist“, betont Dr. Sporn. Durch die konsequente Untersuchung erlegter Tiere wird sichergestellt, dass potenziell betroffene Stücke nicht in den Verkehr gelangen und somit keine Gefahr für Verbraucher besteht.
Informationsveranstaltung im Landratsamt
Eine weitere Informationsveranstaltung für Jägerinnen und Jäger sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger findet am Donnerstag, 16. April 2026, ab 16:30 Uhr im Großen Saal des Landratsamtes statt.
Die Allgemeinverfügung zum Wildtiermonitoring ist unter www.lra-sm.de abrufbar. Für Rückfragen sowie zur Anmeldung von Untersuchungen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter vet.amt@lra-sm.de oder telefonisch unter 03693 / 485-8139 zur Verfügung.
